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Richter und Hammer

SOZIALRECHT

Im Sozialrecht stehen wir Ihnen sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im Verfahren vor dem Sozialgericht zur Seite. Oftmals ist es sinnvoll im Vorfeld rechtlichen Rat einzuholen. Sozialrechtliche Mandate umfassen grundsätzlich existentielle Fragestellungen. Es ist hierbei besonders wichtig, schnell und zeitnah zu reagieren. Die Vertretung erfolgt dabei in der Regel über die Beratungs-/ Prozesskostenhilfe.

Typische Bereiche und Themen für die Beratung und Vertretungspraxis im Sozialrecht sind:

  • Arbeitslosengeld I / II

  • Sperrzeit

  • Einstweiliger Rechtschutz

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Eingliederungsvereinbarung

  • Bedarfsgemeinschaft

  • BAföG

  • Sozialhilfe

  • Widerspruchsverfahren

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Wünschen Sie weitere Informationen zu unserer Tätigkeit ? Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

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0511 47 07 38 40

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