
VERKEHRSRECHT
Im Verkehrsrecht sind wir bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall gegenüber dem Unfallgegner und insbesondere gegenüber den Versicherungen in erster Linie Ihr Ansprechpartner.
Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld werden erfolgreich durchgesetzt. Wir beraten Sie zu den Schadenspositionen.
Lassen Sie sich dabei von den Versicherungen nicht abwimmeln. Grundsätzlich versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Dabei liegt das Interesse der Versicherungen jedoch häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse gering wie möglich zu halten. So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt, welche Auswirkung auf die festgestellte Schadenshöhe haben kann.
Viele Geschädigte wissen nicht, dass Sie keine Rechtschutzversicherung brauchen, um bei einem Verkehrsunfall einen Anwalt in Anspruch zu nehmen. Die Anwaltskosten gehören bei einem Verkehrsunfall zu den Schadenspositionen, die von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen. Auch muss die gegnerische Versicherung bei einer eigenen Mitschuld die Anwaltskosten der Gegenseite in anteiliger Höhe tragen.
Beauftragen Sie daher von Anfang an einen Rechtsanwalt!
In der Praxis kommt es sehr oft vor, dass Versicherungen des Unfallschädigers die Schadenspositionen kürzen oder streitig stellen.
Verhalten nach einem Verkehrsunfall
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An erster Stelle sollten Sie den Unfallort sichern und sich nach Verletzten umschauen.
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Danach ist es vor allem wichtig, Beweise zu sammeln. Insbesondere sollten Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge fotografieren (entstandene Schäden, Übersichtfotos, Totalaufnahme) und ggf. eine Skizze anfertigen. Achten Sie auch auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte.
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Ferner sollten Sie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie Namen und Anschriften der Unfallgegner, Versicherungsgesellschaften und insbesondere Namen und Anschriften von Zeugen notieren. Geben Sie weder mündlich noch schriftlich irgendwelche Erklärungen ab, die als Schuldanerkenntnis gewertet werden könnten. Sie gefährden damit Ihren Versicherungsschutz.
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Schließlich sollten Sie immer die Polizei verständigen, auch bei kleineren Blechschäden. Zwar können Sie bei kleineren Blechschäden die Regulierung untereinander selbst regeln, doch in der Praxis kommt es sehr oft vor, dass der Unfallgegner zugibt, Schuld zu haben, doch später den Unfall bestreitet bzw. seiner Versicherung den Unfallhergang ganz anders als ursprünglich schildert. Gegenüber der Polizei ist in der Regel anzuraten, nur die notwendigen Angaben zu Ihrer Person zu machen. Den Unfallverlauf können Sie nachreichen. Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache einzulassen, insbesondere wenn ein eventuelles Mitverschulden in Frage kommt.
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Ihre eigene Versicherung sollten Sie innerhalb einer Woche schriftlich informieren, auch wenn Sie den Unfall nicht zu verschulden haben.
Darüber hinaus betrifft die Rechtsberatung in der Kanzlei laufend Themen wie:
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Bußgeldverfahren
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Rotlichtverstöße
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Alkoholfahrt
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Unfallflucht / Gefährdung des Straßenverkehrs
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Entziehung / Erteilung der Fahrerlaubnis
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Nachbesichtigungsrecht der Versicherungen
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130 % – Regelung / wirtschaftlicher Totalschaden
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Ersatzteilzuschläge
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Fiktive Abrechnung
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Mietwagenkosten
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Sachverständigenhonorar
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Stundenverrechnungssätze
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UPE -Aufschläge
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Verbringungskosten