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ARBEITSRECHT

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Die fachlichen Schwerpunkte der Kanzleitätigkeit liegen weitgehend im Individualarbeitsrecht.

 

Typische Bereiche für die Beratung und Vertretungspraxis im Arbeitsrecht sind nachstehend aufgeführt:

 

 

Kündigung

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist eines der häufigsten Streitfälle im Arbeitsrecht.

Form

Die Kündigung des Arbeitsverhältnises bedarf zur ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Das gilt auch für einen einvernehmlich geschlossenen Aufhebungsvertrag.

Dies bedeutet in der Praxis, dass die Kündigung handschriftlich vom Arbeitgeber bzw. dessen Bevollmächtigten unterschrieben sein muss.

Es empfiehlt sich allerdings bei der Bevollmächtigung, die schriftliche Vollmacht des Vertreters beizufügen, da ansonsten der Arbeitnehmer die Kündigung mangels Vollmacht unverzüglich zurückweisen könnte.

Eine Kündigung welcher nicht eigenhändig unterschrieben wurde oder per Telefax, Email, SMS oder mündlich erklärt wurde, ist mangels des Schriftformerfordernisses unwirksam. Bei Erhalt einer solchen formunwirksamen Kündigung sollte man anwaltlichen Rat einholen, um die richtigen Schritte einleiten zu können.

Zugang

Damit eine Kündigung wirksam wird, kommt es auf den Zugang beim Empfänger an. Es empfiehlt sich in der Praxis die Kündigung persönlich an den Empfänger zu übergeben und sich die Aushändigung schriftlich bestätigen zu lassen. Nur so kann im Streitfall unproblematisch der Zugang der Kündigung nachgewiesen werden.

Die häufigsten Fehler​:

  • Formmangel

  • Fehlende Unterschrift, falsche Vollmacht

  • Fehlende oder falsche Abmahnung

  • Kündigung nicht angedroht, Fehlverhalten nicht konkretisiert

  • Unverhältnismäßige Kündigung

  • Nicht abgemahnt, leichte Pflichtverletzung

  • Frist versäumt

  • Kündigung zu spät ausgesprochen

  • Und weitere…

Die Wirksamkeit der Kündigung hängt von vielen Faktoren ab, so dass die Fehler in der Kündigung meist nur von rechtskundigen Personen zu erkennen sind. Im Zweifel sollte man sich daher besser beraten lassen.

 

Darüber hinaus betrifft die Rechtsberatung in der Kanzlei laufend Themen wie:

  • Arbeitsvertragsprüfung

  • Kündigungsschutz / Kündigungsschutzklage

  • Angemessene Abfindung

  • Änderungskündigungen

  • Mobbing

  • Umsetzung und Versetzung

  • Probezeit, Urlaub

Haben Sie Fragen?



Wünschen Sie weitere Informationen zu unserer Tätigkeit ? Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

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